Information zum Psychiatrie-Praktikum

Der Gesamtumfang des Psychiatrie-Praktikums beträgt mind. 1200 Stunden. In der Regel absolvieren die AusbildungsteilnehmerInnen diese Stunden in einer der kooperierenden Kliniken. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Stunden in verschiedenen Kliniken abzuleisten. Voraussetzung ist hierbei, dass die/der AusbildungsteilnehmerIn mindestens drei Monate bzw. 300 Stunden in der Einrichtung, die das Zeugnis ausstellt, tätig gewesen ist.

Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Kliniken vorzuschlagen, die nicht zum Weiterbildungsverbund gehören. Das Institut für Psychologische Psychotherapie bemüht sich dann, mit der jeweiligen Klinik einen individuellen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Darüber hinaus können auch mit bereits zum Verbund gehörenden Kliniken individuelle Verträge abgeschlossen werden, falls die Teilnehmer mit der jeweiligen Klinik einen zusätzlichen Praktikumsplatz für ihr Praktikum aushandeln konnten.

Das Psychiatrie Praktikum wird von der Praktikumsstelle mittels eines vom Institut für Psychologische Psychotherapie zur Verfügung gestellten Formulars bescheinigt.

Außerdem muss die / der AusbildungsteilnehmerIn nachweisen, dass sie/er über einen längeren Zeitraum an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten beteiligt war, wobei bei vier dieser Patienten die Familie oder andere Sozialpartner in das Behandlungskonzept einbezogen sein müssen. Das kann bedeuten, dass anamnestische Gespräche mit Familienangehörigen oder dem sozialen Umfeld geführt wurden, dass die Ehepartner/Familienmitglieder "mitbehandelt" wurden, dass Gespräche mit den relevanten Bezugspersonen zur Umstrukturierung der Lebenssituation geführt wurden o.ä. Es gibt für die Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung der 30 PatientInnen keine von der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgeschriebene Mindestanzahl von Stunden. Bei Zweifeln, ob die Stundenzahl pro Patient ausreicht, wird den WeiterbildungskandidatInnen empfohlen, sich an das Institutsteam zu wenden. Auch für diesen Nachweis stellt das Institut für Psychologische Psychotherapie ein Formular zur Verfügung.

Die / Der AusbildungsteilnehmerIn muss die Behandlung der PatientInnen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer dokumentieren. Für die Dokumentation gibt es ein Formblatt vom Institut für Psychologische Psychotherapie.

DOWNLOADS der Formulare
  • Formular zur Falldokumentation (Nachweis) (.doc Datei)
  • Formular zur Falldokumentation (Dokumentation) (.doc Datei)
  • Nachweis über Praktische Tätigkeit in der Psychiatrie gemäß § 2 (2) 1 PsychTh-AprV (.doc Datei)


  • Institut für Psychologische Psychotherapie Prof. Rainer Sachse - www.ipp-bochum.de