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Formales zur Approbationsausbildung Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Staatliche Anerkennung und Regelung Die Approbationsausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin / zum Psychologischen Psychotherapeuten ist eine staatlich anerkannte und staatlich geregelte Ausbildung. Das Psychotherapeutengesetzt schreibt große Teile des Curriculums des Ausbildungsverlaufs und die Vorgehensweise der Prüfungen vor; bezüglich der Formalia ist der Spielraum der Institute damit gering. Die hier dargestellten Formalia sind daher für die AusbildungsteilnehmerInnen (AT) verbindlich. Eingangsvoraussetzungen An der Ausbildung dürfen Diplom-PsychologInnen teilnehmen, die zudem eine Prüfung im Fach "Klinische Psychologie" absolviert haben oder Personen mit einem Master-Abschluss in Klinischer Psychologie. Die TeilnehmerInnen sollten darüber hinaus ein hohes Maß an Engagement für den Beruf einer Psychotherapeutin / eines Psychotherapeuten mitbringen, sich für die angebotenen Inhalte interessieren und eine Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit zeigen, um das anspruchsvolle Curriculum absolvieren zu können. Sie sollten außerdem für die Selbsterfahrung eine Bereitschaft zur Selbstöffnung und zur Auseinandersetzung mit sich selbst aufweisen. Erwartet wird außerdem, dass die TeilnehmerInnen der Ausbildung, auch gegenüber anderen Terminen, Priorität einräumen. Teilnehmerzahl Das Institut hat eine Zulassung für 45 Ausbildungsteilnehmerinnen / Ausbildungsteilnehmer (AT) pro Jahrgang. Ein Jahrgang wird in drei Gruppen zu je 15-16 AT aufgeteilt, die parallel laufen. Alle Lehrveranstaltungen werden getrennt für die drei Gruppen eines Jahrgangs durchgeführt, so dass die maximale Gruppengröße in den Seminaren immer 15 - 16 beträgt. Auf diese Weise werden die Inhaltsaspekte Beziehungsgestaltung, Schema-Klärung und Schema-Bearbeitung sowie der Umgang mit schwierigen Interaktionssituationen und Klienten mit Persönlichkeitsstörungen intensiv trainierbar. Dadurch wird der Aufbau einer hohen Expertise bei den AT gewährleistet. Dauer Das Institut für Psychologische Psychotherapie bietet zwei Ausbildungsgänge an:
Die Kurse werden vom Institut in unterschiedlicher Länge (von 10 bis 30 Stunden) jeweils an Wochenenden durchgeführt. Dadurch können auch AT, die längere Anfahrtszeiten haben, die Ausbildung am IPP absolvieren. Finanzen Die gesamten Ausbildungskosten können durch die Vergütung der 600 Stunden "praktische Ausbildung", d.h. der psychotherapeutischen Tätigkeit mit Klientinnen und Klienten, im Institut refinanziert werden. Für alle Ausbildungsjahrgänge, die ab 2010 beginnen, gelten folgende Ausbildungskosten: 18.500 € für alle angegebenen Ausbildungsstunden (inklusive der Supervisionen) + 150 € Anmeldegebühr + 600 € Prüfungsgebühr 19.250 € Gesamtkosten Damit sind sämtliche Ausbildungskosten für die Approbationsausbildung abgedeckt. Dieser Betrag schließt die Kosten für Gruppen- und Einzel-Supervisionen ein. Dagegen steht die Vergütung der therapeutischen Arbeit mit Klienten im Rahmen der Praktischen Ausbildung (mindestens 600, maximal 800 Stunden). Zur Zeit gilt dabei ein Satz von 35 Euro pro bewilligter Therapiestunde (dieser Satz wird den jeweils gültigen Kassenverträgen angepasst); insgesamt können die Teilnehmer so eine Vergütung von zurzeit ca. 21.000€ erreichen. Weitere (maximal) 200 Therapiestunden dürfen während der Ausbildung absolviert werden; es ist also ein Verdienst von ca. 28.000€ erreichbar. Für die Ausbildungsjahrgänge ab 2010 sind bei der dreijährigen Ausbildung 36 Monatsraten von 513,89€ zu zahlen. Bei der fünfjährigen Teilzeitausbildung ab 2010 sind 60 monatlichen Raten von 308,33€, jeweils beginnend im 1. Ausbildungsmonat, zu zahlen. (In Ausnahmefällen kann eine Sonderregelung vereinbart werden; z.B. Verminderung oder Aussetzung der monatlichen Raten bis zum Beginn der therapeutischen Tätigkeit und anschließender Ausgleich durch die Therapiehonorare). Besondere Service-Leistungen des Instituts Das Institut für Psychologische Psychotherapie bietet spezielle Serviceleistungen an:
Anmeldung Die Anmeldung zur Approbationsausbildung kann über das Anmeldeformular auf dieser Homepage, per mail oder schriftlich jederzeit erfolgen. Nach der Anmeldung werden Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Bei positivem Verlauf erhalten Sie anschließend einen Ausbildungsvertrag. Diesen schicken Sie uns bitte unterschrieben zurück, wodurch Ihnen ein Platz im Kurs garantiert wird. Der jeweils neue Jahrgang startet im Mai eines jeden Jahres; bei genügend Interessenten kann eine zusätzliche Ausbildungsgruppe im Oktober eines Jahres beginnen. Es ist auch möglich, sich anzumelden, wenn man noch kein Diplom hat, aber absehbar ist, dass man das Diplom vor dem Starttermin der Ausbildung - jeweils im Mai bzw. Oktober jeden Jahres - abgeschlossen haben wird. Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns doch einfach an: 0234/6405775 oder schicken Sie uns eine Mail an ippsachse@aol.com . In unregelmäßigen Abständen finden auch Informationsveranstaltungen über die Approbationsausbildung im Institut statt, an denen Sie teilnehmen können. Diese werden jeweils auf der Startseite der Homepage angekündigt. Sie können uns jedoch auch gern außerhalb dieser Zeiten besuchen; vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit uns! Vertrag Der Ausbildungsvertrag, der zwischen dem Ausbildungsteilnehmer und dem Institut geschlossen wird, gilt jeweils für zwei Jahre. Wird er vom Ausbildungsteilnehmer oder vom Ausbildungsinstitut gekündigt, muss die Kündigung in schriftlicher Form ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrages erfolgen. Ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch. Umfang der Ausbildung Entsprechend den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes umfasst die Ausbildung folgende Elemente: 1. Praktische Tätigkeit (2400 Std.): 1200 Std. praktische Tätigkeit in einer psychiatrischen Klinik (s. Das Psychiatrie-Praktikum) 600 Std. praktische Tätigkeit in einer psychotherapeutischen Einrichtung (s. Praktikum II) 600 Std. praktische Ausbildung (Einzelpsychotherapie mit Klientinnen und Klienten) (s. Praktische Ausbildung) 2. Ausbildungsstunden (870 Std.): 600 Std. Theorie und Training 120 Std. Selbsterfahrung 100 Std. Gruppensupervision 50 Std. Einzelsupervision 3. Außerdem weitere 930 Stunden sogenannte "freie Spitze", z.B. in Form von selbstorganisierten Kleingruppentreffen etc. Sämtliche Ausbildungsstunden werden in den Räumen des Instituts durchgeführt; auch die Praktikums- und Therapiestunden (mit Ausnahme des Psychiatrie-Praktikums) und die "freien Spitze" können im Institut absolviert werden Das Psychiatrie-Praktikum Die Ausbildungsteilnehmer müssen ein Psychiatrie-Praktikum von 1200 Stunden in einer Psychiatrischen Klinik absolvieren ("praktische Tätigkeit"). Dieses Psychiatrie-Praktikum kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den Kliniken durchgeführt werden, die mit dem Institut kooperieren (s. Kooperierende Kliniken). Die kooperierenden Kliniken sind über das gesamte Ruhrgebiet und andere Orte in NRW verteilt, so dass in der Nähe des Wohnortes ein Platz gefunden werden kann. TeilnehmerInnen, die ein Praktikum an einer anderen Klinik absolvieren möchten, können dies beim Institut beantragen. Das Institut bemüht sich dann, mit der entsprechenden Klinik einen Kooperationsvertrag abzuschließen und vom Landesprüfungsamt NRW genehmigen zu lassen. Sollte das möglich sein, kann die Teilnehmerin / der Teilnehmer das Praktikum an dieser Klinik absolvieren. Darüber hinaus können auch mit bereits zum Verbund gehörenden Kliniken individuelle Verträge abgeschlossen werden, falls die Teilnehmer mit der jeweiligen Klinik einen zusätzlichen Praktikumsplatz für ihr Praktikum aushandeln konnten. In einigen wenigen Kliniken muss das Praktikum als Vollzeit-Praktikum absolviert werden; die meisten Kliniken ermöglichen auf Wunsch ein Teilzeitpraktikum. Der Sinn des Psychiatrie-Praktikums in der Ausbildung besteht darin,
Vor der ersten Lehrveranstaltung gibt es einen vorgeschobenen Termin. Bei dieser Veranstaltung wird der gesamte Jahrgang in die drei Teilgruppen aufgeteilt. Außerdem werden die kooperierenden Kliniken vorgestellt und gemeinsam mit den AT entschieden, wer sich auf welche Klinik-Stelle bewirbt. Die AT bewerben sich nach der gemeinsamen Verteilung bei einer der kooperierenden Kliniken. Vor dieser Veranstaltung sollte sich kein Teilnehmer auf eine Stelle bewerben, da ansonsten organisatorische Fehler auftreten können. Die Klinik selbst entscheidet über die Aufnahme in die Praktikumsstelle. Praktikum II Der zweite Teil der "praktischen Tätigkeit" umfasst 600 Stunden und sollte eine gute Vorbereitung auf den anschließenden Ausbildungsteil der Praktischen Ausbildung sein. Um eine optimale Verzahnung dieser beiden Ausbildungsteile zu gewährleisten, wird daher empfohlen, Praktische Tätigkeit und Praktische Ausbildung in derselben ambulanten Einrichtung zu absolvieren. Es besteht die Möglichkeit das Praktikum II in der Ambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapie zu absolvieren oder in einer der kooperierenden Praxen (s. Kooperierende Praxen). Die Praktikumsinhalte, welche in der Ambulanz des Instituts für Psychologische Psychotherapie angeboten werden, können hier eingesehen werden. Möchte ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin die praktische Tätigkeit II in einer anderen Praxis absolvieren, so kann diese Praxis im Prinzip einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem Institut abschließen. Eine solche Regelung bedarf allerdings einer Genehmigung des Landesprüfungsamtes NRW. Unter Umständen kann das Praktikum II auch in einer der kooperierenden Psychiatrischen Kliniken durchgeführt werden. Dies muss allerdings mit uns abgesprochen werden, da geprüft werden muss, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Praktische Ausbildung Bei der "praktischen Ausbildung" arbeiten die AusbildungsteilnehmerInnen in der Ambulanz des Instituts mit. Diese kann aber auch in einer der kooperierenden Praxen (s. Kooperierende Praxen) absolviert werden. Die TeilnehmerInnen führen in der praktischen Ausbildung 600 Stunden Psychotherapie mit Patienten und Patientinnen durch. Pro Stunde erhalten Sie eine Vergütung (zur Zeit gilt dabei ein Satz von 30 Euro pro bewilligter Therapiestunde). Die eigene praktisch-therapeutische Tätigkeit, die unter ständiger Supervision (Einzel-Supervision) und damit unter ständiger Reflexion des eigenen Handelns stattfindet, dient dem Erwerb von praktischen Fertigkeiten und damit wesentlich dem Aufbau einer therapeutischen Expertise. Dies ist daher ein besonders wichtiger Teil der Ausbildung. Die Institutsambulanz ist mit 22 Therapieräumen ausgestattet, so dass für die Ausbildungsteilnehmer eine hohe Flexibilität bzgl. der Therapiezeiten und Raumbelegung ermöglicht werden kann. Die AT, die in der Ambulanz arbeiten, werden sowohl organisatorisch als auch hinsichtlich der Psychotherapie-Anträge eng betreut. Bei Fragen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Um die Teilnehmer optimal auf diesen Ausbildungsteil vorzubereiten, bietet das Institut ein Seminar zu formalen und organisatorischen Aspekten der ambulanten psychotherapeutischen Arbeit an. Dieses Seminar muss von den Teilnehmern in dem Jahr besucht werden, in dem sie die praktische Ausbildung beginnen und zwar kurz vor der Aufnahme der praktischen Ausbildung. Die praktische Ausbildung kann erst begonnen werden, wenn die Hälfte der Ausbildung (d.h. 2100 Std.) erfolgreich absolviert worden ist. Supervision Einzel- und Gruppen-Supervision werden von erfahrenen Supervisorinnen und Supervisoren des Instituts durchgeführt. In der Supervision wird ein Fall-Konzept erstellt, werden für den Klienten sinnvolle therapeutische Strategien erarbeitet und trainiert, werden Schwierigkeiten des Therapeuten analysiert und persönliche Blockaden des Therapeuten bearbeitet. Supervision schließt damit immer Selbsterfahrungselemente mit ein. Die Einzel-Supervisions-Stunden dienen im Wesentlichen dazu, eine kontinuierliche Supervision der Fälle während der praktischen Ausbildung zu gewährleisten. Sie werden daher erst in der zweiten Hälfte der Ausbildung in Anspruch genommen. Selbsterfahrung Selbsterfahrung wird zum großen Teil in Form "therapiezentrierter Selbsterfahrung" durchgeführt, bei der es darum geht, eigene Blockaden und relevante Schemata von Therapeuten, die in der praktischen Arbeit eine Rolle spielen können, zu bearbeiten. Die Selbsterfahrung wird dabei als ein wesentlicher Teil der Ausbildung angesehen. Es wird daher gewünscht, dass die TeilnehmerInnen hier intensiv an der Klärung eigener Blockaden, Schemata und "Plausibilitätsfallen" mitarbeiten. Ausbildungszeiten Das Psychotherapeutengesetz schreibt eine Ausbildung im Umfang von 4200 Ausbildungsstunden vor. Durch das Curriculum und die Praktika werden 3270 Stunden abgedeckt. Es bleibt noch eine "freie Spitze" von 930 Stunden. Davon
Von den 300 Stunden Kleingruppentreffen oder den 350 Stunden Mitarbeit in der Forschung können den TeilnehmerInnen bis zu 100 Stunden für den Besuch von Kongressen, Symposien und Kolloquien angerechnet werden. Die Anrechenbarkeit sollte vorher mit dem Institut abgeklärt werden. Kleingruppen-Treffen Es sollen sich schon zu Ausbildungsbeginn Kleingruppen von 3-5 Teilnehmern bilden. Diese Gruppen sollen sich regelmäßig treffen. Themen der Sitzungen sollen sein:
Bitte beachten Das Psychiatrie-Praktikum und alle anderen Praktika der Ausbildung dürfen erst nach offiziellem Beginn der Ausbildung begonnen werden, d.h. nach dem 01.05. (bzw. 01.10.) eines jeden Jahres, je nach Ausbildungsbeginn. Vorher abgeleistete Praktika werden vom Landesprüfungsamt nicht anerkannt. Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen sich bei den Kliniken und Praxen auch erst nach Absprache mit dem Institut bewerben, da ansonsten organisatorische Fehler auftreten können. Am ersten Ausbildungswochenende werden die Praktikumsplätze in Absprache mit allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern vergeben. Absprachen mit Kliniken dürfen nicht vorher getroffen werden. AusbildungsteilnehmerInnen, die ein Praktikum aufnehmen, teilen dies bitte dem Institut sofort mit und zwar
Alle Fragen bezüglich der Ausbildung sollen mit dem Institut geklärt werden. Gegebenenfalls nimmt das Institut dann Kontakt mit dem Landesprüfungsamt auf. AusbildungsteilnehmerInnen werden dringend gebeten, sich nicht selbst mit dem Landesprüfungsamt in Verbindung zu setzen! Auftretende Probleme mit den Praktika oder innerhalb der Kleingruppen sollten möglichst sofort mit dem Institut geklärt werden. Literaturstudium Das Institut gibt eine Literaturliste zur Vorbereitung auf die Prüfung heraus. Die Bearbeitung der dort angegebenen Literatur unter der Rubrik "Grundlagen-Literatur" im Verlauf der Ausbildung ist obligatorisch; die Bearbeitung der "Weiterführenden Literatur" dient der Vertiefung. Die Inhalte der Liste sollen in den Kleingruppen-Sitzungen diskutiert werden. Die Kenntnis der Inhalte der Artikel und Bücher unter Grundlagen wird in den mündlichen Prüfungen vorausgesetzt. Da zwei der Fallberichte Grundlage der Prüfung sind, sind auch die Symptom-, Störungs- und Therapiebereiche dieses Falles Gegenstand der Prüfung; bezüglich der entsprechenden Inhalte der Literaturliste sind dann auch die Literaturangaben aus der Rubrik "Weiterführende Literatur" obligatorisch. Fallberichte Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, bis zum Ende der Ausbildung 6 Fallberichte über Einzeltherapien im Rahmen der praktischen Ausbildung einzureichen. Davon sind zwei Fallberichte lange Berichte (15-20 Seiten) und vier kurze Berichte (8-12 Seiten). In zwei Theorieveranstaltungen werden die Teilnehmer optimal auf das Verfassen der Berichte vorbereitet. Die beiden langen Fallberichte sind die offiziellen Berichte, die auch als Prüfungsfälle dem Landesprüfungsamt eingereicht werden müssen. Sie sind die Grundlage für die mündliche Einzelprüfung. Formale Kriterien, Inhalte der Fallberichte und Art der Abfassung werden in eigenen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Fallberichte werden von einem Dozenten des Instituts beurteilt. Die Beurteilung erfolgt nur nach den Kriterien "ausreichend" oder "nicht ausreichend". Wird ein Fallbericht mit "nicht ausreichend" beurteilt, so muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen neuen Fallbericht einreichen. Die Dozenten geben den TeilnehmerInnen darüber hinaus detaillierte Verbesserungsvorschläge, insbesondere für die prüfungsrelevanten Fälle. Die Anerkennung der Fallberichte durch das Institut ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Prüfungen Am Ende der Ausbildung stehen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung. Die schriftliche Prüfung ist eine zentral durchgeführte Klausur mit einem hohen Anteil an Multiple-Choice-Fragen. Die Prüfungsfragen werden - bundesweit einheitlich - von einem Zentralinstitut gestellt. Auf Inhalte und Durchführung dieser Prüfung haben die Institute bedauerlicherweise keinerlei Einfluss. Genauere Information dazu wird in den Kursen vermittelt. Die mündliche Prüfung umfasst eine Einzel- und eine Gruppenprüfung, die im Institut durchgeführt wird. Die Prüfungskommission besteht dabei aus zwei Prüfern aus dem Institut und zwei externen Prüfern. Gegenstand der Prüfung sind dabei ausschließlich solche Inhalte, die in der Ausbildung vermittelt wurden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden daher optimal auf diese Prüfungen vorbereitet. |
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Institut für Psychologische Psychotherapie Prof. Rainer Sachse - www.ipp-bochum.de |